Unser Honorar transparent

Steuerberater Dipl. Kaufmann T. Hegener aus Meschede im Sauerland

Unter einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit verstehen wir ebenfalls, dass das Honorar für unsere Steuerberatung und Wirtschaftsberatung von Anfang an auf eine offene Basis gestellt wird.

Wir haben nichts zu verbergen

Grundsätzlich sind unsere Leistungen für die steuerliche Beratung gesetzlich durch die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) geregelt. Auf der Basis von Gegenstandswerten richtet sich der Gebührensatz - dessen Bandbreite in der StBGebV festgelegt ist -, insbesondere nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der zu erbringenden Leistungen.

Berufsrechtlich können insbesondere bei laufend auszuführenden Tätigkeiten Pauschalhonorare vereinbart werden. Hier kann im Vorfeld mit Ihnen entsprechend dem zu erwartenden Tätigkeitsaufwand ein bestimmtes Honorar vereinbart werden, so dass für Sie eine Kalkulierbarkeit gegeben ist.

Als dritte Möglichkeit kann die Vereinbarung eines Stundenhonorars in Betracht kommen.

Steuerberatungskosten sind Abzugsfähig

Die Aufwendungen für die Steuerberatung können größtenteils steuermindernd als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt in der Regel unabhängig von der Einkunftsart, so dass bspw. bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern aber auch bei Lohneinkünften und Vermietungseinkünften die Honorare steuerlich absetzbar sind.

Wir erstellen gern ein unverbindliches auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittenes Angebot. Bitte sprechen Sie uns an.